Hinweis: Vorbestandene Krankheiten oder Unfälle sind nicht versichert.
Häufige Fragen und Antworten
Versicherungsabschluss
Hinweis: Vorbestandene Krankheiten oder Unfälle sind nicht versichert.
Dies gilt nicht für Jahresreiseversicherungen (Secure Trip) sowie die Annullationsversicherung für Kurse (Secure Course). Diese dürfen nur an Personen, die auch in der Schweiz wohnhaft sind, verkauft werden.
Ja. Allianz Travel bietet eine «Annullationsversicherung speziell für Reisen» an. Diese Reiseversicherung deckt ausschliesslich die Kosten für die Stornierung Ihres gebuchten Reise-Arrangements ab, sei es beispielsweise ein Aufenthalt in einer Ferienwohnung, ein Hotel-Arrangement oder auch nur ein Flugticket.
Planen Sie, an einem Aus- oder Weiterbildungskurs teilzunehmen? Dann ist unsere «Annullationsversicherung für Kurse» die perfekte Lösung. Diese Versicherung erstattet Ihnen die Annullationskosten, falls Sie den Kurs nicht wahrnehmen können.
- Beim Secure Trip Budget und Secure Trip Classic: Einzel und Junior bis CHF 25'000 pro Reise, Familie bis CHF 50'000 pro Reise. Beim Secure Trip Budget gilt jeweils ein Selbstbehalt von 20%.
- Beim Secure Trip Premium und Premium PLUS: Einzel und Junior bis zu CHF 50‘000 pro Reise und für Familien bis zu CHF 100‘000 pro Reise.
Ja, die Erkrankung einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19 ist in allen neu abgeschlossenen Kurzfristigen Reiseversicherungen (Secure Single Trip) und Jahresreiseversicherungen (Secure Trip) versichert.
Eine detaillierte Beschreibung der Versicherungsleistung und der damit zusammenhängenden versicherten Ereignissen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Für weitergehende Fragen steht Ihnen unser Service Center per Email oder Telefonisch +41 44 283 32 22 gerne zur Verfügung.
Bei spezifischen medizinischen Fragen können sich unsere Versicherten auch jederzeit an unser ärztliches Kompetenzzentrum Medi24 wenden.
Wie und wo kann ich mich melden? Indem Sie Ihren Versicherungsfall zusammen mit allen wichtigen Dokumenten ganz einfach über unsere Online-Schadenmeldung einreichen.
Schadenfälle
Sie haben die Möglichkeit Ihren Schadenfall direkt in unserem Online-Schadenportal anzumelden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung Ihre Policen-Nummer benötigen. Wir empfehlen Ihnen zudem sämtliche relevanten Dokumente, Protokolle usw. in elekronischer Form (Format PDF) zur Schadeneinreichung bereitzuhalten.
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit das auf Ihren Schadenfall passende Schadenformular und die darauf vermerkten Unterlagen via Email einzureichen. Für Fragen steht Ihnen gerne unser Service Center telefonisch unter +41 44 283 32 22 zur Verfügung.
Versicherungsglossar A-Z
In der Versicherungswelt finden sich viele Fachbegriffe. Hier finden Sie einige zentrale Begriffe kurz erklärt. Sollten dennoch Unklarheiten auftreten, gibt Ihnen unser Service Center gerne unter +41 44 283 32 22 Auskunft.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Grundlage des Versicherungsvertrages und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer. Sie enthalten die versicherten Risiken und Leistungen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien.
CDW (Collision Damage Waiver) ist eine Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung für Mietfahrzeuge. Die Versicherung übernimmt den vom Fahrzeugvermieter oder einer anderen Versicherung belasteten Selbstbehalt bei Schäden oder Diebstahl eines Mietfahrzeugs. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Selbstbehalt-Versicherung für Mietfahreuge (CDW)
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Als Junior gelten Versicherungsnehmer bis zum vollendeten 26. Lebensjahr. Bei den Jahresprodukten für Einzelpersonen bieten wir Spezialpreise für Junioren an. Beim Überschreiten der Altersgrenze wird automatisch eine neue Police zu den neuen Konditionen ausgestellt.
Bei Raub, Diebstahl, Verlust und Abhandenkommen von Bank-, Post-, Kredit- und Kundenkarten können die versicherten Personen Hilfe anfordern und eine sofortige Sperrung der entsprechenden Karten veranlassen. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Bei gesundheitlichen Problemen während eines Auslandaufenthalts steht den Versicherten rund um die Uhr ein professioneller Auskunfts- und Beratungsdienst zur Verfügung. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jeder Schaden muss unverzüglich angezeigt werden. Die versicherte Person muss den Schadenfall bei der Versicherungsgesellschaft mit dem entsprechenden Schadenformular schriftlich anmelden und alle relevanten Dokumente beilegen. Die Belege müssen im Original eingereicht werden.
Heilungskosten entstehen, wenn ein ausländischer Gast während seiner Besuchszeit in der Schweiz krank wird oder verunfallt. Dazu zählen Kosten für Arzt, Spital, Medikamente, Repatriierung ins Herkunftsland, Such- und Bergungskosten sowie die Repatriierung im Todesfall.
Der Selbstbehalt (Franchise) bezeichnet jenen Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Er wird vertraglich vereinbart. Wir bieten Ihnen jedoch viele Produkte an, bei denen der Selbstbehalt ausgeschlossen werden kann.
Jahresreiseversicherungen für Einzelpersonen
Darunter fallen alle Kosten, die entstehen, wenn die versicherte Person im Ausland als vermisst gilt oder aus einer körperlichen Notlage geborgen werden muss (z.B. Einsatz von Rettungsdienst, Suchhunden, Helikopter etc.). Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen
Sollten Sie während Ihrer Reise Versorgung durch eine medizinische Einrichtung benötigen, können wir Ihnen eine vermitteln. Bei Verständigungsproblemen leisten wir Übersetzungshilfe. Diese Leistung ist bei folgenden Produkten integriert:
Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen