Schengen Ein- und Ausreiseverfahren
Auf einen Blick: Visum- und Einreiseverfahren der Schweiz.
Wollen Sie selbst in die Schweiz einreisen oder empfangen Sie Gäste aus dem Ausland? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Visum- und Einreiseverfahren. Beim Staatssekretariat für Migration (SEM) finden Sie alle zentralen Informationen zur Ein- und Ausreise in den Schengenraum sowie zum Visumverfahren. Damit Sie den Überblick über die umfangreichen Informationen behalten und wissen, welche Einreisevoraussetzungen für Ihren konkreten Fall gelten, haben wir nachfolgend eine übersichtliche Checkliste zusammengestellt.
In wenigen Schritten alle relevanten Fakten zu folgenden Fragen:
Welche Einreisevoraussetzungen gelten für die Schweiz?
Brauche ich ein Visum, um in die Schweiz beziehungsweise in den Schengenraum einreisen zu können?
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Welchen Versicherungsschutz benötige ich?
Brauche ich ein Visum, um in die Schweiz beziehungsweise in den Schengenraum einreisen zu können?
Welche Dokumente muss ich einreichen?
Welchen Versicherungsschutz benötige ich?
Generelle Bestimmungen
Die Einreisebestimmungen für die Schweiz sind abhängig von dem Aufenthaltszweck, der Aufenthaltsdauer und der Staatsangehörigkeit der Einreisenden.
Einreise-Voraussetzungen
Für BürgerInnen der EU und EFTA
Gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis.
Für Drittstaatenangehörige
Sie sind, wenn notwendig im Besitz eines gültigen Visums.
Sie belegen den Zweck und die Umstände des Aufenthalts in die Schweiz und/oder dem (den) zu besuchenden Schengen-Staat(en).
Gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis, welcher mind. 3 Monate nach der geplanten Abreise aus der Schweiz noch gültig ist und nicht vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurde (massgeblich ist das Ausstellungsdatum auf dem Reisedokument).
Sie haben die zulässige Höchstdauer für einen Aufenthalt im Schengenraum nicht überschritten. Diese beträgt maximal 90 Tage je Bezugsraum von 180 Tagen. Auf der Webseite des Staatssekretariat für Migration (SEM) können Sie Ihre Aufenthaltsdauer berechnen. Dies ist besonders wichtig bei mehrmaligen Ein- und Ausreisen in den respektive aus dem Schengenraum.
Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in ein Drittland, oder sind in der Lage, diese Mittel rechtmässig zu erwerben.
Visum
Auf der Webseite des Staatssekretariat für Migration (SEM) finden Sie die Visabestimmungen nach Staatsangehörigkeit.
Visumfreie Einreise
Sollten Sie kein Visum benötigen, müssen Sie dennoch die Einreisevoraussetzungen erfüllen. Wenn Sie Freunde oder Verwandte in der Schweiz besuchen, kann es hilfreich sein, ein Einladungsschreiben des Gastgebers vorweisen zu können.
Visumpflichtige Einreise
Lesen Sie auf der Webseite des Staatssekretariat für Migration (SEM) die für Ihre Staatsangehörigkeit geltenden Visabestimmungen. Antragsformular beim Staatssekretariat für Migration (SEM) runterladen oder bei der Schweizerischen Auslandvertretung in ihrem Wohnort abholen. Dokumente welche dem Antragsformular beizulegen sind:
Reisedokumente:
1. Nachweis für das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel
zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowie der Rückreise.
2. Nachweis einer Reisekrankenversicherung.
Sie können diese direkt bei uns online abschliessen.
Reichen Sie das Gesuch bei der Schweizerischen Auslandvertretung in ihrem Wohnort ein.
1. Nachweis für das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel
Sie können diese direkt bei uns online abschliessen.
Reichen Sie das Gesuch bei der Schweizerischen Auslandvertretung in ihrem Wohnort ein.